Gottesdienste mit 3G-Regel
Gottesdienste ab sofort mit 3G-RegelSie brauchen einen dieser Negativnachweise:
• Gültiges Impfzertifikat
• Gültiges Genesenenzertifikat
• Zertifikat über negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
• Zertifikat über negativen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) (maximal 24
Stunden alt)
• Schüler und Schülerinnen unter 18 Jahren: Regelmäßig geführtes Testheft
• Schüler und Schülerinnen, die in einem anderen Bundesland zur Schule
gehen: Schülerausweis
• Noch nicht eingeschulte Kinder: Kein Nachweis
Personen ab 16 Jahren brauchen außerdem einen Personalausweis zur
Feststellung der Identität und der Übereinstimmung des vorgelegten
Negativnachweises mit der Person!
Im Gemeindehaus gilt Maskenpflicht, auch am Sitzplatz!
Wir bedauern sehr, dass wir diese Maßnahme treffen müssen. Wir bitten
um Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!