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Trauung

Quinn Dombrowski (Flickr)

Im Traugottesdienst bitten wir um Gottes Segen für ein – standesamtlich getrautes – Ehepaar und für den Lebensbund, den die beiden eingegangen sind.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und wenigstens einer von beiden evangelisch ist.
In Ausnahmefällen ist ein Traugottesdienst auch dann möglich, wenn einer der beiden Eheleute keiner Kirche angehört. Wichtig ist mir dafür vor allem, dass der nicht-christliche Partner sich auf eine christliche gottesdienstliche Feier einlassen kann.
Wenn der eine Ehepartner evangelisch und der andere katholisch ist, besteht die Möglichkeit einer sogenannten „ökumenischen“ Trauung. Die „ökumenische“ Trauung ist entweder eine evangelische Trauung (in der evangelischen Kirche), bei der auch ein katholischer Pfarrer mitwirkt oder aber eine katholische Trauung (in der katholischen Kirche), in der auch ein evangelischer Pfarrer/eine evangelische Pfarrerin mitwirkt.

Wir feiern Traugottesdienste für verschiedengeschlechtliche und für gleichgeschlechtliche Paare.

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